Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft

Während der ersten vier Wochen nach Gründung ist eine Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. Die Adressen der Sozialversicherungsanstalten finden Sie hier

Allgemeine Informationen zur Sozialversicherung finden Sie im Punkt "Rechtliche Voraussetzungen" - Sozialversicherung.

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