Alle Infos auf einen Blick. Bereitgestellt vom Gründer-Service.
Selbstständige Personenbetreuung
Die Legalisierung der selbstständigen Betreuung in Form einer Gewerbeanmeldung ist einfacher als gedacht.
Ihr erster Weg führt Sie ins Gründer-Service der zuständigen Wirtschaftskammer. Im Gründer-Service erhalten sie eine umfassende Beratung zur Gewerbeanmeldung zum selbstständigen Personenbetreuer.
Ihre Ansprechpartner im jeweiligen Bundesland finden Sie unter www.gruenderservice.at/kontakt.
Ihre Ansprechpartner im jeweiligen Bundesland finden Sie unter www.gruenderservice.at/kontakt.
Publikationen und Merkblätter
- Leitfaden "Daheim statt ins Heim - Schritt für Schritt zum Personenbetreuer"
Detaillierte Informationen zu allen rechtlichen Fragen finden Sie im Leitfaden „Daheim statt ins Heim – Schritt für Schritt zum Personenbetreuer“.
- Merkblatt "Personenbetreuung"
Zusammenfassung der wichtigsten Schritte zum selbstständigen Personenbetreuer:
-
Merkblatt für Angehörige im Falle der Beendigung des Betreuungsverhältnisses
sowie die dazu gehörigen Musterbriefe an Gewerbebehörde, Sozialversicherung und Wirtschaftskammern:
Veranstaltungen
Eine Übersicht unserer Veranstaltugen finden Sie unter http://www.gruenderservice.at/veranstaltungen.
Formulare
- Werkvertrag BMWA
Als selbstständige Betreuungskraft müssen Sie einen Werkvertrag mit dem Auftraggeber abschließen.
Formular-Download
- Meldezettel für Wohnsitz in Österreich
Melden Sie beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat Ihren Wohnsitz in Österreich an.
Formular-Download
- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger
Spätestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Ihrer Niederlassung in Österreich müssen Sie sich bei der Bezirksverwaltungs-Behörde anmelden. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
Formular-Download | Erklärung für Formular
- Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses für die 24-Stunden-Betreuung
Für die zu betreuende Person besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten.
Formular-Download
- Nachweis 24-Stunden-Betreuung
Zum Nachweis eines ständigen Betreuungsbedarfs ab Stufe 3 ist nachstehendes Formular anzuwenden.
Formular-Download
Nützliche Links
- Plattform für pflegende Angehörige (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)
- Infos zur 24 Stunden Betreuung vom Bundessozialamt
- Infos zur Hausbetreuung auf Help.gv.at
- Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz (Bundesministerium für Finanzen)
- Bundesgesetzblatt zum Hausbetreuungsgesetz
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