In bestimmten Fällen werden Sie für Ihr Vorhaben eine Betriebsanlagen-Genehmigung brauchen

Was ist eine gewerbliche Betriebsanlage?

 

Darunter ist jede örtlich gebundene Einrichtung zu verstehen, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit dient.


Typische Beispiele:

  • Werkstätte
  • Verkaufslokal
  • Gasthaus
  • Hotel
  • Garage
  • Abstellplatz

 

Wann ist eine gewerbliche Betriebsanlage genehmigungspflichtig?

 

Im Regelfall ist eine Betriebsanlage genehmigungspflichtig. Darüber hinaus können z. B. wasserrechtliche oder arbeitsrechtliche Bewilligungen erforderlich sein.
Ihre Betriebsanlage bedarf nur dann keiner Genehmigung, wenn von ihr keine nachteiligen Auswirkungen ausgehen können (z. B. reine Bürobetriebe).  

 

Wann muss ich um eine Betriebsanlagen-Genehmigung ansuchen?

 

Die Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsanlage muss bereits vor Baubeginn vorliegen!

 

Welche Behörde ist für die Genehmigung zuständig?

 

Im Allgemeinen ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) die Genehmigungsbehörde.

 

Welche Verfahrensarten gibt es?

 

Ordentliches Verfahren (in vier Phasen)

  • Antragstellung
  • Vorprüfung durch Behörde
  • Augenscheinsverhandlung (unter Beziehung der Nachbarn)
  • Bescheid-Erlassung (allenfalls unter Erteilung von Auflagen)

Vereinfachtes Verfahren

  • Da der Aufwand in der Regel ziemlich groß ist, hat der Gesetzgeber für so genannte Bagatelle-Anlagen ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Betriebsanlagen-Genehmigung“.

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